Kleine Wunder
Kindertagespflege in Techau

Träger, Vertrag und Kosten

Der Träger der Kindertagespflege ist der Kreis Ostholstein. 

Den Betreuungsvertrag fülle ich gerne gemeinsam mit Ihnen aus. Dieser ist von beiden Sorgeberechtigten und von der Kindertagespflege zu unterschreiben. Im Vertrag werden alle wichtigen Punkte und Zusatzvereinbarungen zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen.

Der Kostenbeitrag für den Betreuungsplatz wird von den Eltern an den Kreis Ostholstein gezahlt.


Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge gemäß § 90 SGB VIII festgesetzt.


Geschwisterermäßigung:

  1. Kind (ältestes Kind) = voller Kostenbeitrag

  2. Kind (zweitältestes Kind) = 50% Ermäßigung

    ab dem 3. Kind (jedes Weitere) = 100% Ermäßigung


Die Kosten für eine Bezuschussung der Kindertagespflege können beim zuständigen Fachdienst des Kreises Ostholstein beantragt werden.

Die Formulare werden bei mir in der Kindertagespflege ausgehändigt.


Die Kosten für das Mittagessen belaufen sich täglich auf 3,95 EUR pro Kind und werden an mich geleistet.